Energieversorgung
Erläuterungen, Beispiele ....
Kommunen bzw. kommunale Betriebe:
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Kommunale Betriebe ab 25% kommunaler Beteiligung unterliegen der Nicht-KMU-
Klassifizierung der EU-Richtlinien und sind damit energieauditpflichtig.
Es gibt hier allerdings weinige Ausnahmen:
kommunale Betriebe, die hoheitsrechtliche Aufgaben übernehmen, wie Polizei, Wasserversorgung
u.ä..
Auch kommunale Betriebe, die nicht selbständig organisiert sind. Im Umkehrsinn heißt es nicht,
dass die kommunalen Betriebe, die energieauditpflichtig sind, eine Rechtsform (z.B. GnbH)
haben müssen, sie müssen ledigkich organisatorisch selbständig sein.
Aber..
Das Bundesministerium für Umwelt und Reaktorsicherheit (BMU) fördert Kommunen hinsichtlich des
Umweltschutzes für annerkannte Experten.
Wille Verfahrenstechnik & Engineering e.K. wird durch das BMU gefördert.
gefördert mit 80%
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